Dass Schmidt- Jortzig als Bundesminister der Justiz den so genannten "Großen Lauschangriff", der vielen Liberalen und Sozialdemokraten über lange Jahre Bauchschmerzen bereitet hatte, weil man um die Freiheiten des Bürgers fürchtete, als historischen Kompromiss zustande brachte, wird wohl dauerhaft mit seinem Namen verbunden bleiben. Zur Einführung dieses Gesetzes wurde eine Grundgesetzänderung nötig. Der Artikel 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) wurde geändert und um 4 Absätze erweitert, die festlegen, in welchem beschränkten Rahmen der Einsatz des "Lauschangriffs" zulässig ist. So muss eine mit drei Richtern besetzte Spruchkammer über jeden Antrag entscheiden und eine parlamentarische Kontrollkommission überprüft später alle Entscheidungen. Im Gesetz sind bestimmte Berufgruppen z.B. Geistlichen von Abhörung ausgenommen. |
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