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Von Hundehöschen, Nähen bis GZSZ


Sitzgelegenheit im Eingangsbereich

Katja, Tanja, Katrin und Veronica
in ihrem Wohnzimmer


Wenn man glaubt, die Lebenshilfe sei ein unfreundliches, dunkles Gebäude, dann irrt man sich gewaltig. Das gemütliche Gebäude strahlt genau wie seine Bewohner echte Wärme und Freude aus.
Jeden Morgen erwacht es um 5.30 Uhr aufs Neue zum Leben; dann heißt es aufstehen, fertig machen, frühstücken und um 8.00 Uhr mit dem Bus zur Arbeit fahren. Trotz des frühen Aufstehens bereiten den Bewohnern ihre Aufgaben in der Montage, Näherei und Wäscherei Vergnügen.
Nach getaner Pflicht treffen sie sich gegen 15.45 Uhr um Kaffee zu trinken und um den Haushaltsplan zu besprechen und einzuteilen.
In ihrer Freizeit treiben sie Sport wie Tischtennis, Judo und Aerobic, aber auch das Fernsehgucken der Lieblingsserien "GZSZ" und "Nur die Liebe zählt" steht ganz oben auf ihrer Liste. Hobbies u.a. schwimmen, Kino, Sauna und in der Stadt bummeln gehen werden genauso wenig vernachlässigt wie die Musik der Kellys zu genießen.
Das finden jedenfalls Veronica, Tanja und Katrin, die seit 5 ½ Jahren gemeinsam in der WG wohnen. Trotz mancher Unstimmigkeiten wie die Zu-Bett-Geh-Zeit verstehen sie sich alles in allem ganz gut. Dies mag wohl auch daran liegen, dass jede/r Bewohner/in ein Einzelzimmer hat, das er nach seinem Geschmack einrichten kann.
Doch obwohl sie in der Gemeinschaft ein selbstständiges Leben führen und gemeinsame Urlaube planen, besteht der Wunsch Geburtstage, Weihnachten und Silvester in den eigenen vier Wänden zu verbringen.


Beim Kochen in der Kochnische

Katrin, Tanja, Katja und Veronica


Lebenshilfe GmbH Lüneburg

Ein ganz normales Leben

Von sozial engagierten Menschen wurde 1964 der Verein Lebenshilfe in Lüneburg ins Leben gerufen, der sich für die gerechte Behandlung geistig Behinderter einsetzt.
1975 wurde die erste Wohnstätte gegründet, die den Menschen ein normales Leben ermöglicht.
Schon 1949 hatte das Grundgesetz die freie Entfaltung der Persönlichkeit, Gleichheit vor dem Gesetz sowie Glaubens-, Gewissens- und Meinungsfreiheit anerkannt. (Artikel 2, 3, 4, 8 GG)
Auch geistig Behinderte haben ein Recht auf einen geregelten Tagesablauf, Arbeit und einen wirtschaftlich gesicherten Standard. Sie haben genaue Vorstellungen von ihren Träumen und Wünschen. Die Wohngemeinschaft bietet ihnen Alltagsbeschäftigungen, die aus eigenständigen Umgang mit Geld, Einkauf von Kleidung und Tätigkeiten in Küche und Essraum bestehen. Weitere Ziele sind u.a. Erfüllung der medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Erfordernisse und die Stärkung der psychischen Stabilität und Persönlichkeit. Denn nie sollte vergessen werden, dass Behinderte Menschen wie du und ich sind.

Lena Lenze & Sandra Prölß 8F/L Johanneum Lüneburg 13.2.01



obenAutor: Lena Lenze & Sandra Prölß 8 fl, web: Gisela Müller  Datum: Februar 2001, Letzte Änderung am 07. November 2001
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